Am 22. September 2026 hat die Kopp Consulting FlexCo über APA-OTS die Presseinformation „NISG 2026 ab 1. Oktober: Neuer Quick Guide macht Cybersicherheit zur Führungsaufgabe“ veröffentlicht. Die Wirtschaftskammer rechnet mit rund 4.000 Unternehmen und Einrichtungen aus 18 Sektoren. Dabei handelt es sich um eine Schätzung: Das konkrete Ausmaß wird erst im Register des Bundesamts für Cybersicherheit sichtbar.

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Zwei Zielgruppen müssen jetzt handeln

Für wesentliche und wichtige Einrichtungen wird Cybersicherheit zur Leitungsaufgabe. Leitungsorgane müssen die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen sicherstellen und beaufsichtigen sowie an spezifisch für sie gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Vor dem 1. Oktober sollten insbesondere Betroffenheit, Registrierung, Verantwortlichkeiten, Risikoentscheidungen und Meldewege geklärt sein.

Der Handlungsbedarf endet nicht bei den unmittelbar erfassten Unternehmen. Diese müssen auch die Sicherheit ihrer Lieferkette und ihre Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern berücksichtigen. Ein Lieferant wird dadurch nicht automatisch selbst NISG-pflichtig. Kunden können aber risikobezogene Sicherheitsanforderungen, Nachweise und Informationswege in Ausschreibungen oder Verträgen vorsehen.

Direkt erfasstGovernance, Risikoentscheidungen, Registrierung und Meldewege vorbereiten.
In der LieferketteKundenanforderungen, Sicherheitsnachweise und Vorfallinformationen klären.
Gemeinsames ZielVerantwortung, Erwartungen und Eskalationen vor dem Ernstfall festlegen.

Orientierung für Geschäftsführung und Vorstand

Der bei Springer Gabler erschienene „Quick Guide NIS-2 in Österreich: Ein Handlungsleitfaden für Geschäftsführung und Vorstand“ von Franz Kopp verbindet den gesetzlichen Rahmen mit Entscheidungen der Leitungsebene. Er behandelt Governance, Risikomanagement, Lieferkettensicherheit, Meldepflichten und Entscheidungen im Cyberkrisenfall.

Was Unternehmen als Nächstes klären sollten

Quellen und Originalveröffentlichung

Stand: September 2026. Vor Verwendung am oder nach dem 1. Oktober 2026 sind RIS-Fassung und einschlägige Verordnungen erneut zu prüfen.